Diese AGB gelten für B2B-Fracht-, Lager-, Handling-, Zollkoordinations- und Zustellleistungen unter der Marke China Fracht.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unter der Marke China Fracht angebotenen Leistungen der Tiefblaues Meer UG (haftungsbeschränkt) gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB werden nicht adressiert.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmen.
2. Logistikleistungen
China Fracht unterstützt Auftraggeber bei Werksabholung, Lagerung in China, Lieferantenkonsolidierung, vereinbarten Prüf- und Vorbereitungsschritten, Koordination von See-, Luft-, Bahn- und Straßentransporten, Schnittstellen zu Export- und Importdokumenten, Zollabfertigung und Zustellung. Der verbindliche Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder einer schriftlichen Vereinbarung.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schulden wir eine fachgerechte Koordinationsleistung, jedoch keinen bestimmten Frachttarif, keine feste Laufzeit, keinen bestimmten Zollausgang und keinen wirtschaftlichen Erfolg. Einzelne Teile der Lieferkette können durch Frachtführer, Lagerhalter, Prüfdienstleister, Zollvertreter und weitere Dritte ausgeführt werden.
3. Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch Annahme unseres Angebots, schriftliche Auftragsbestätigung oder Beginn der Leistungserbringung zustande.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt Warenbeschreibung, Mengen, Gewichte, Maße, Werte, Adressen, Termine, Gefahrgutangaben, Produktdaten, Zollinformationen und erforderliche Freigaben rechtzeitig, vollständig und richtig zur Verfügung. Verzögerungen und Mehrkosten aufgrund fehlender oder fehlerhafter Angaben gehen zulasten des Auftraggebers.
5. Lagerung, Handling und Prüfungen
Wareneingang, Zählung, Sichtprüfung, Fotodokumentation, Umpacken, Etikettierung, Palettierung und Qualitätskontrollen erfolgen ausschließlich im vereinbarten Umfang. Stichproben und operative Prüfungen ersetzen keine Endprüfung des Auftraggebers, Laborprüfung, Zertifizierung, Produktsicherheitsbewertung oder rechtliche Importprüfung.
6. Preise und Zahlung
Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese anfällt. Fracht-, Treibstoff- und Sicherheitszuschläge, Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Lagergeld, Demurrage, Detention, Prüfungen, Sonderhandling, Versicherung und Gebühren Dritter werden gesondert berechnet, soweit sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
7. Termine und Laufzeiten
Termine und Laufzeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Verzögerungen durch Hersteller, Frachtführer, Terminals, Behörden, Zoll, höhere Gewalt, Kapazitätsengpässe oder fehlende Mitwirkung des Auftraggebers liegen außerhalb unseres Verantwortungsbereichs, soweit keine zwingenden gesetzlichen Regeln entgegenstehen.
8. Import, Zoll und Compliance
Der Auftraggeber bleibt für Importfähigkeit, Produktsicherheit, Kennzeichnung, Zulassungen, Schutzrechte, technische Normen und Marktverkehrsfähigkeit verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich eine gesonderte Prüfung vereinbart wurde. Importeur, EORI, Zolltarifnummer, Zollwert und steuerliche Behandlung werden je Sendung festgelegt.
9. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags. Dies gilt nicht für öffentlich bekannte, rechtmäßig von Dritten erlangte oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offenzulegende Informationen.
10. Nutzungsrechte
Berichte, Fotos, Prüfprotokolle und Dokumentationen dürfen vom Auftraggeber für den vertraglich vorgesehenen Zweck genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte oder weitergehende Nutzung ist nur zulässig, soweit dies vereinbart oder zur Projektdurchführung erforderlich ist.
11. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
12. Laufzeit und Kündigung
Projektverträge enden mit Abschluss der vereinbarten Leistungen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bereits erbrachte Leistungen und angefallene Kosten sind im Fall einer Kündigung zu vergüten.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Sitz der Gesellschaft, soweit gesetzlich zulässig. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.